Bewährte Werte. Neue Stärke.
Stärker gemeinsam
Wohnungsbestand
Durch die Verschmelzung vergrößert sich der Wohnungsbestand der Genossenschaft deutlich. Dadurch profitieren Mitglieder von mehr Wohnungsangeboten, besseren Möglichkeiten beim Wohnungswechsel sowie erweiterten Chancen für Familienangehörige und altersgerechtes Wohnen.
Stärkere wirtschaftliche Basis
Die größere gemeinsame Genossenschaft verfügt über bessere Finanzierungsmöglichkeiten, höhere Stabilität sowie bessere Voraussetzungen für Investitionen und Modernisierungen. Zudem ermöglicht die stärkere wirtschaftliche Basis künftig einen besseren und flexibleren Umgang mit den bestehenden Erbbaugrundstücken.
Bewährter Service
Durch die Zusammenführung der personellen Ressourcen verbessert sich der Service für Mitglieder und Mieter deutlich. Anliegen können schneller bearbeitet, Wohnanlagen besser betreut und Vertretungen zuverlässiger sichergestellt werden. Gleichzeitig profitieren beide Genossenschaften vom gemeinsamen Fachwissen und mehr personellen Kapazitäten.
Lebenslanges Wohnrecht bleibt bestehen
Solange Sie Mitglied der Genossenschaft sind und sich vertragskonform verhalten, können Sie ihre Wohnung so lange nutzen, wie Sie möchten. Die Verschmelzung ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Zukünftige Anpassungen richten sich wie bisher nach den gesetzlichen Regelungen und der Satzung der Genossenschaft.
Neue Strukturen. Neue Wege.
Gemeinsam mehr erreichen
Für unsere Mitglieder
- Verbesserter Service durch gebündelte Kompetenzen
- Stärkere wirtschaftliche Basis als zuvor
- Größeres Wohnungsangebot für beide Genossenschaften
Ihr Zuhause. Ihre Sicherheit.
Gemeinsam wachsen
Uns ist wichtig, dass Sie sich in Ihrem Zuhause weiterhin sicher und gut aufgehoben fühlen.
Deshalb bleibt vieles so, wie Sie es kennen:
- Ihre Mietverträge gelten unverändert weiter
- Ihre Wohnung und Ihr Wohnumfeld bleiben gleich
- Lebenslanges Wohnrecht als Genossenschaftsmitglied
- Faire Mieten — keine Änderung durch die Verschmelzung
- Bewährte Serviceleistungen und Ansprechpartner vor Ort
Ihre Fragen. Unsere Antworten.
FAQs zur Verschmelzung
Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG und Baugenossenschaft der Bundespostbeamten in München eG
Allgemeines zur Verschmelzung
Was bedeutet „Verschmelzung" bei Genossenschaften?
Eine Verschmelzung ist ein gesetzlich geregelter Zusammenschluss zweier Genossenschaften nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Dabei wird das gesamte Vermögen einer Genossenschaft (der „übertragenden“) auf die andere Genossenschaft (die „aufnehmende“) übertragen. Die übertragende Genossenschaft wird aufgelöst – ihre Mitglieder werden automatisch Mitglieder der aufnehmenden Genossenschaft. Im Unterschied zu einer einfachen Auflösung gehen alle Rechte, Pflichten und Verträge kraft Gesetz auf die aufnehmende Genossenschaft über (sogenannte Gesamtrechtsnachfolge).
Warum fusionieren die beiden Genossenschaften?
Beide Genossenschaften haben das Ziel guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Durch die Zusammenführung der personellen Ressourcen verbessert sich der Service für Mitglieder und Mieter deutlich. Anliegen können schneller bearbeitet, Wohnanlagen besser betreut und Vertretungen zuverlässiger sichergestellt werden. Gleichzeitig profitieren beide Genossenschaften vom gemeinsamen Fachwissen und mehr personellen Kapazitäten.
Welche Genossenschaft nimmt welche auf?
Die Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG soll die Baugenossenschaft der Bundespostbeamten aufnehmen, sodass weiterhin eine positive wirtschaftliche Grundlage für die Baugenossenschaft der Bundespostbeamten gewährleistet werden kann.
Ab wann gilt die Verschmelzung?
Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen. Rechtlich wirksam wird sie nach Zustimmung durch die Mitglieder-/Vertreterversammlungen beider Genossenschaften und Eintragung ins Genossenschaftsregister. Die beschließenden Versammlungen finden bei der Baugenossenschaft der Bundespostbeamten am 03.07.2026 und bei der Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG am 09.07.2026 statt.
Was bedeutet „rückwirkend zum 1. Januar 2026"?
Aus buchhalterischen und steuerlichen Gründen wird ein gemeinsamer Stichtag festgelegt. Ab diesem Datum wird so gerechnet, als wären beide Genossenschaften bereits eine Einheit. Für Sie als Mitglied ändert sich dadurch im Alltag zunächst nichts – die formale Wirksamkeit tritt erst mit der Registereintragung nach den Versammlungen ein.
Was bedeutet das für mich als Mitglied?
Bleibe ich automatisch Mitglied?
Ja. Bei einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz werden alle Mitglieder der übertragenden Genossenschaft automatisch und ohne eigenes Zutun Mitglieder der aufnehmenden Genossenschaft. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen – Ihre Mitgliedschaft geht kraft Gesetz über.
Was passiert mit meinen Geschäftsanteilen?
Die Genossenschaftsanteile der Mitglieder der Baugenossenschaft der Bundespostbeamten werden auf das Geschäftsguthaben bei der Postbaugenossenschaft München und Oberbayern angerechnet. Eine gegebenenfalls nötige Auffüllung kann durch eine sofortige Einzahlung oder durch den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung erfolgen.
Für die Mitglieder der Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG ergeben sich durch die Verschmelzung keine Veränderungen bei ihren Geschäftsguthaben.
Kann ich weiterhin mitbestimmen?
Selbstverständlich. Das genossenschaftliche Prinzip der demokratischen Mitbestimmung bleibt vollständig erhalten. Jedes Mitglied hat weiterhin eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand werden nach den bewährten genossenschaftlichen Grundsätzen gewählt und bestellt.
Erhalte ich weiterhin eine Dividende?
Die Ausschüttung einer Dividende muss durch die Mitgliederversammlung beschlossen worden. In den letzten Jahren hat die Mitgliederversammlung der Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG jeweils die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4 % beschlossen.
Was bedeutet das für mein Mietverhältnis?
Ändert sich mein Mietvertrag?
Nein. Durch die Gesamtrechtsnachfolge bei einer Verschmelzung treten alle bestehenden Verträge – also auch Ihr Miet- bzw. Dauernutzungsvertrag – unverändert auf die aufnehmende Genossenschaft über. Alle vereinbarten Konditionen, Rechte und Pflichten bleiben bestehen. Sie müssen keinen neuen Vertrag unterschreiben.
Ändert sich meine Miete durch die Verschmelzung?
Die Verschmelzung ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Ihre aktuellen Mietkonditionen gelten unverändert weiter. Zukünftige Anpassungen richten sich wie bisher nach den gesetzlichen Regelungen und der Satzung der Genossenschaft.
Behalte ich mein lebenslanges Wohnrecht?
Ja. Das genossenschaftliche Nutzungsrecht bleibt durch die Verschmelzung vollständig erhalten. Solange Sie Mitglied der Genossenschaft sind und sich vertragskonform verhalten, können Sie Ihre Wohnung so lange nutzen, wie Sie möchten. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei Genossenschaften nicht.
Muss ich irgendetwas tun?
Nein. Die Verschmelzung erfordert von Ihnen als Mitglied und Mieter kein aktives Handeln. Sie sind eingeladen als Mitglied bei der Mitgliederversammlung Ihr Stimmrecht zur Entscheidung über die Verschmelzung zu auszuüben. Details dazu finden Sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung.
Organisatorisches & Ansprechpartner
Wer ist nach der Verschmelzung mein Ansprechpartner?
Nach der Verschmelzung ist die Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG der Ansprechpartner für alle Mitglieder, Mieterinnen und Mieter.
Ändert sich die Adresse der Geschäftsstelle?
Die Geschäftsstelle der Postbaugenossenschaft München und Oberbayern in der Arnulfstraße 155 ist künftig die gemeinsame Geschäftsstelle.
Unter welchem Namen firmiert die neue Genossenschaft?
Die Genossenschaft firmiert unter dem Namen „Postbaugenossenschaft München & Oberbayern eG“.
Wie werde ich über den Fortgang der Verschmelzung informiert?
Wir informieren Sie regelmäßig und transparent über alle wichtigen Schritte. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Geschäftsstelle wenden.
Ablauf & Zeitplan
Wie läuft eine Verschmelzung ab?
Eine genossenschaftliche Verschmelzung folgt einem gesetzlich festgelegten Verfahren:
- Vorbereitung: Die Vorstände und Aufsichtsräte beider Genossenschaften erarbeiten einen Verschmelzungsvertrag und einen Verschmelzungsbericht.
- Prüfung: Der zuständige Prüfungsverband (VdW Bayern) begutachtet, ob die Verschmelzung mit den Belangen der Mitglieder und Gläubiger vereinbar ist.
- Beschluss: Die Mitglieder-/Vertreterversammlungen beider Genossenschaften stimmen über die Verschmelzung ab. Hierfür ist eine qualifizierte Mehrheit (in der Regel drei Viertel der abgegebenen Stimmen) erforderlich.
- Registereintragung: Nach Zustimmung wird die Verschmelzung beim Genossenschaftsregister angemeldet. Mit der Eintragung wird sie rechtlich wirksam.
- Umsetzung: Verwaltung, Daten und Abläufe werden zusammengeführt.
Wann finden die Mitgliederversammlungen statt?
Die Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft der Bundespostbeamten findet am 03.07.2026 statt. Die Mitgliederversammlung der Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG findet am 09.07.2026 statt.
Was passiert, wenn die Mitglieder nicht zustimmen?
Stimmt eine oder beide Versammlungen nicht zu, kommt es zu keiner Verschmelzung. Die bestehende Geschäftsbesorgung besteht weiterhin. Zudem entsteht für die Baugenossenschaft der Bundespostbeamten eine schwierige sowohl finanzielle als auch personelle Notlage, welche nicht ohne weiteres getragen werden kann.
Die beiden Genossenschaften im Überblick
Wer ist die Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG?
Die Postbaugenossenschaft wurde am 6. September 1908 im Saal des Münchner Restaurants „Kollergarten“ gegründet – von 121 Postbediensteten, die sich gegen die Wohnungsnot ihrer Zeit selbst organisieren wollten.
Aus diesem genossenschaftlichen Aufbruch sind in über 115 Jahren rund 2.000 Mietwohnungen, diverse Gewerbeobjekte und ein Mitgliederkreis von mehr als 2.100 Genossinnen und Genossen geworden.
Bemerkenswert ist die architektonische Substanz, die dabei entstanden ist – von der unter Robert Vorhoelzer ab 1928 errichteten „Postversuchssiedlung“ zwischen Arnulf-, Burghausener-, Richel- und Schäringerstraße, einem Meilenstein des Neuen Bauens in Bayern, bis zu den Anlagen am Harras in der Formensprache der klassischen Moderne.
Wer ist die Baugenossenschaft der Bundespostbeamten in München eG?
Die Baugenossenschaft der Bundespostbeamten wurde am 23. Januar 1930 gegründet. Sie ist eine kleinere Wohnungsbaugenossenschaft mit rund 237 Wohneinheiten in den Münchner Stadtteilen Nymphenburg, Gern, Neuhausen und Isarvorstadt. Ihr Sitz ist in der Canalettostraße 27 in München.
Was haben beide Genossenschaften gemeinsam?
Beide Genossenschaften wurden gegründet, um Postbediensteten guten und bezahlbaren Wohnraum in München zu bieten. Beide sind Mitglied im Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) und teilen die genossenschaftlichen Werte von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Ihr gemeinsames Ziel ist es, ihren Mitgliedern auch in Zukunft sicheres und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.
Direkter Draht. Persönlicher Austausch.
Ihre Fragen. Wir sind für Sie da.
Sie haben weitere Fragen zur Verschmelzung? Wir sind gerne für Sie da: